Erneute Öffentliche Auslegung: Entwurf des Bebauungs­planes „Sonder­gebiet großflächiger Einzel­handel Rote Wiese“

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 04.11.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.12.2021 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Hauptstraße 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

In seiner Sitzung am 14.07.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt mit Änderungen gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 21.07.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.09.2022 bis 21.10.2022 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Hauptstraße 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Auf Grund von Hinweisen der Träger öffentlicher Belange war der Entwurf des Bebauungsplans fortzuschreiben, so dass eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich wird.

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung vom 13.04.2023 den fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt beraten und mit Änderungen gebilligt. Der entsprechend fortgeschriebene Plan liegt nunmehr in der Fassung vom 31.03.2023 vor.

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 21.07.2022 haben sich ergeben:

  • Änderung der externen Ausgleichsfläche und Fortschreibung Grünordnungsplan und der grünordnerischen Festsetzungen
  • Integration der externen Ausgleichsflächen in einen zweiten und dritten Geltungsbereich
  • Konkretisierung der Festsetzungen zu den Abstandsflächen und Werbeanlagen
  • Festsetzung, dass Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereichs vom Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeschlossen werden
  • Hinweis, dass die Einzelhandelsnutzung erst aufgenommen werden darf, wenn die fußläufige Anbindung des Sondergebiets baulich realisiert wurde.

Der fortgeschriebene Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt in der Fassung vom 31.03.2023 liegt mit Begründung im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, vom 08.05.2023 bis einschließlich 30.05.2023, während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 – 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 – 18.30 Uhr öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind bzw. werden auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.himmelstadt.de veröffentlicht.

Fortgeschriebener Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“

Umweltrelevante Stellungnahmen

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 04.11.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.12.2021 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Hauptstraße 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

In seiner Sitzung am 14.07.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt mit Änderungen gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 21.07.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.09.2022 bis 21.10.2022 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Hauptstraße 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Auf Grund von Hinweisen der Träger öffentlicher Belange war der Entwurf des Bebauungsplans fortzuschreiben, so dass eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich wird.

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung vom 13.04.2023 den fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt beraten und mit Änderungen gebilligt. Der entsprechend fortgeschriebene Plan liegt nunmehr in der Fassung vom 31.03.2023 vor.

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 21.07.2022 haben sich ergeben:

  • Änderung der externen Ausgleichsfläche und Fortschreibung Grünordnungsplan und der grünordnerischen Festsetzungen
  • Integration der externen Ausgleichsflächen in einen zweiten und dritten Geltungsbereich
  • Konkretisierung der Festsetzungen zu den Abstandsflächen und Werbeanlagen
  • Festsetzung, dass Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereichs vom Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeschlossen werden
  • Hinweis, dass die Einzelhandelsnutzung erst aufgenommen werden darf, wenn die fußläufige Anbindung des Sondergebiets baulich realisiert wurde.

Der fortgeschriebene Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt in der Fassung vom 31.03.2023 liegt mit Begründung im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, vom 08.05.2023 bis einschließlich 30.05.2023, während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 – 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 – 18.30 Uhr öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind bzw. werden auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.himmelstadt.de veröffentlicht.

Fortgeschriebener Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“

Umweltrelevante Stellungnahmen