Schöffenwahl 2023 –
jetzt bewerben!

Alle fünf Jahre findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. In diesem Jahr 2023 ist es wieder so weit und die Kommunen suchen bundesweit über 120.000 Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtsperiode von 2024 bis 2028.

Schöffinnen und Schöffen tragen maßgeblich zur Stärkung der Demokratie bei und sind an der Rechtsprechung beteiligt. Sie arbeiten neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt und tragen die gleiche Verantwortung für das Urteil.

Um ihre Rolle auszufüllen, müssen Schöffinnen und Schöffen ein fundiertes Verständnis für das Strafverfahren und den Zweck von Strafen haben. Es wird erwartet, dass sie unvoreingenommen agieren und ihre Lebenserfahrung sowie ihren gesunden Menschenverstand mit einbringen.

Personen, die an der Ausübung des Schöffenamtes interessiert sind, haben bis zum 31. März 2023 die Möglichkeit, ihre Bewerbung bei folgender Stelle persönlich abzugeben:

Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Zimmer Nr. 14
Würzburger Straße 26
97225 Zellingen

Benötigt werden dabei folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte während der Geschäftszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen an Herrn Wolfgang Pfister, Tel. 09364/8072-20.

Darüber hinaus werden Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht, welche ihr Amt am Jugendgericht ausüben. Diese unterstützen die Richter bei Entscheidungen, wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind.

Interessenten für das Jugendschöffenamt haben die Möglichkeit, sich bis zum 20. März 2023 beim Amt für Jugend und Familien Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, schriftlich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben.

Nach Möglichkeit soll für die Bewerbung das einheitliche Bewerbungsformular unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen verwendet werden.

Auskünfte zur Jugendschöffenwahl erteilt Herr Götz vom Amt für Jugend und Familien Main-Spessart unter der Telefonnummer 0 93 53 / 793 – 1516.

Weitere Informationen:

Alle fünf Jahre findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. In diesem Jahr 2023 ist es wieder so weit und die Kommunen suchen bundesweit über 120.000 Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtsperiode von 2024 bis 2028.

Schöffinnen und Schöffen tragen maßgeblich zur Stärkung der Demokratie bei und sind an der Rechtsprechung beteiligt. Sie arbeiten neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt und tragen die gleiche Verantwortung für das Urteil.

Um ihre Rolle auszufüllen, müssen Schöffinnen und Schöffen ein fundiertes Verständnis für das Strafverfahren und den Zweck von Strafen haben. Es wird erwartet, dass sie unvoreingenommen agieren und ihre Lebenserfahrung sowie ihren gesunden Menschenverstand mit einbringen.

Personen, die an der Ausübung des Schöffenamtes interessiert sind, haben bis zum 31. März 2023 die Möglichkeit, ihre Bewerbung bei folgender Stelle persönlich abzugeben:

Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Zimmer Nr. 14
Würzburger Straße 26
97225 Zellingen

Benötigt werden dabei folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte während der Geschäftszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen an Herrn Wolfgang Pfister, Tel. 09364/8072-20.

Darüber hinaus werden Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht, welche ihr Amt am Jugendgericht ausüben. Diese unterstützen die Richter bei Entscheidungen, wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind.

Interessenten für das Jugendschöffenamt haben die Möglichkeit, sich bis zum 20. März 2023 beim Amt für Jugend und Familien Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, schriftlich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben.

Nach Möglichkeit soll für die Bewerbung das einheitliche Bewerbungsformular unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen verwendet werden.

Auskünfte zur Jugendschöffenwahl erteilt Herr Götz vom Amt für Jugend und Familien Main-Spessart unter der Telefonnummer 0 93 53 / 793 – 1516.

Weitere Informationen: