Bekanntmachung der Absicht der Einziehung eines Teilstücks der Brückenstraße

Die Gemeinde Himmelstadt beabsichtigt gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 03.11.2022 die Einziehung des. südlichen Endabschnitts der Ortsstraße Brückenstraße (Teilfläche der Flurnummer 8070/2 der Gemarkung Himmelstadt).

Die Gemeinde Himmelstadt beabsichtigt gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 03.11.2022 die Einziehung des. südlichen Endabschnitts der Ortsstraße Brückenstraße (Teilfläche der Flurnummer 8070/2 der Gemarkung Himmelstadt).