Entwurf des Bebauungs­planes „Sonder­gebiet großflächiger Einzel­handel Rote Wiese“

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 04.11.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.12.2021 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung vom 14.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt beraten und mit Änderungen gebilligt.
Der entsprechend fortgeschriebene Plan liegt nunmehr in der Fassung vom 21.07.2022 vor.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf vom 04.11.2021 haben sich ergeben:

  • Anpassung der zulässigen Nutzung im Sondergebiet
  • Anpassung der Festsetzungen zu den Werbeanlagen und der Beleuchtung
  • Ergänzende Festsetzungen zur Grünordnung und Natur- und Artenschutz
  • Ergänzende Festsetzungen zum Immissionsschutz
  • Ergänzende Hinweise zu Sichtdreiecken
  • Ergänzende Hinweise zu Bodendenkmälern
  • Ergänzende Hinweise zu Bodenschutz und Wasserwirtschaft
  • Ergänzende Hinweise zu Freiflächengestaltung und Bepflanzung
  • Ergänzende Hinweise zu Vorranggebieten und Trassen der Deutschen Bahn AG

Geltungsbereich:
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6436, 6437, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446, 6439, 6439/1 und Teilflächen von 6377/1, 6377, 6376, 6375, 6447 und 6403 der Gemarkung Himmelstadt.

©
Gemeinde Himmelstadt
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Gemeinde Himmelstadt

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt in der Fassung vom 21.07.2022

liegt mit Begründung im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 vom

19.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022,

während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 – 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 – 18.30 Uhr öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.himmelstadt.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Himmelstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

SchutzgutArt der vorhandenen Information
Wasser• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Wasserrecht und Bodenschutz
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 05.01.2022 zum Thema Wasserversorgung, Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Oberflächengewässer
• Zweckverband Abwasserbeseitigung Zellinger Becken, Schreiben vom 22.12.2021 zum Thema Abwasserbeseitigung
Bevölkerung und Gesundheit• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Brandschutz
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Immissionsschutz
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 05.01.2022 zum Thema Oberflächengewässer
Boden und Flächen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema Ausgleichsflächen
• Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 20.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Bodenschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 05.01.2022 zum Thema Altablagerungen und Bodenschutz
Tiere / Pflanzen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Ökologische Arbeitsgemeinschaft Würzburg ÖAW, Naturschutz-fachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) von Juli 2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema Grünordnung
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Naturschutz
Klima / Luft• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Immissionsschutz
• Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 30.11.2021 zum Thema Immissionsschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Immissionsschutz
Kultur- und Sachgüter• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema anliegender Aussiedlerhof
• Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 20.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 16.12.2021 zum Thema Denkmalschutz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Himmelstadt, 02.09.2022

Herbert Hemmelmann,
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 04.11.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.12.2021 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung vom 14.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt beraten und mit Änderungen gebilligt.
Der entsprechend fortgeschriebene Plan liegt nunmehr in der Fassung vom 21.07.2022 vor.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf vom 04.11.2021 haben sich ergeben:

  • Anpassung der zulässigen Nutzung im Sondergebiet
  • Anpassung der Festsetzungen zu den Werbeanlagen und der Beleuchtung
  • Ergänzende Festsetzungen zur Grünordnung und Natur- und Artenschutz
  • Ergänzende Festsetzungen zum Immissionsschutz
  • Ergänzende Hinweise zu Sichtdreiecken
  • Ergänzende Hinweise zu Bodendenkmälern
  • Ergänzende Hinweise zu Bodenschutz und Wasserwirtschaft
  • Ergänzende Hinweise zu Freiflächengestaltung und Bepflanzung
  • Ergänzende Hinweise zu Vorranggebieten und Trassen der Deutschen Bahn AG

Geltungsbereich:
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6436, 6437, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446, 6439, 6439/1 und Teilflächen von 6377/1, 6377, 6376, 6375, 6447 und 6403 der Gemarkung Himmelstadt.

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Gemeinde Himmelstadt
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Gemeinde Himmelstadt

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt in der Fassung vom 21.07.2022

liegt mit Begründung im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 vom

19.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022,

während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 – 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 – 18.30 Uhr öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.himmelstadt.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Himmelstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

SchutzgutArt der vorhandenen Information
Wasser• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Wasserrecht und Bodenschutz
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 05.01.2022 zum Thema Wasserversorgung, Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Oberflächengewässer
• Zweckverband Abwasserbeseitigung Zellinger Becken, Schreiben vom 22.12.2021 zum Thema Abwasserbeseitigung
Bevölkerung und Gesundheit• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Brandschutz
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Immissionsschutz
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 05.01.2022 zum Thema Oberflächengewässer
Boden und Flächen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema Ausgleichsflächen
• Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 20.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Bodenschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 05.01.2022 zum Thema Altablagerungen und Bodenschutz
Tiere / Pflanzen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Ökologische Arbeitsgemeinschaft Würzburg ÖAW, Naturschutz-fachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) von Juli 2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema Grünordnung
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Naturschutz
Klima / Luft• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Immissionsschutz
• Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 30.11.2021 zum Thema Immissionsschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Immissionsschutz
Kultur- und Sachgüter• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema anliegender Aussiedlerhof
• Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 20.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 16.12.2021 zum Thema Denkmalschutz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Himmelstadt, 02.09.2022

Herbert Hemmelmann,
Erster Bürgermeister