Kategorie: Amtliche Bekanntmachungen
Unterhaltung der Gewässer 2. (und 1.) Ordnung im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg möchte auch 2024 Unterhaltungsmaßnahmen an den o.g. Gewässern durchführen. Die Maßnahmen erstrecken sich über das ganze Jahr 2024, wobei Schonzeiten und ökologische Belange berücksichtigt werden.
Zu den Unterhaltungsarbeiten gehören das Freimachen des normalen Abflussquerschnittes der Gewässer, die Verjüngung des Gehölzbestandes und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (auf Stock setzen und vereinzelte Baumfällungen des alten Bestandes), die Pflege des bestehenden Bewuchses, Neuanpflanzungen, Arbeiten zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer, sowie kleiner Räumungsarbeiten zur Verbesserung des Hochwasserabflusses.
Nach Art. 25 BayWG haben die Eigentümer des Gewässers und die Anlieger die Arbeiten zu dulden. Die Inhaber von Rechten und Befugnissen an Gewässern und die Fischereiberechtigten haben zu dulden, dass die Benutzung vorübergehend behindert oder unterbrochen wird.
Die Anlieger und Hinterlieger haben auch zu dulden, dass auf ihren Grundstücken der Aushub oder das Verbaumaterial vorübergehend gelagert und, soweit es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt, eingeebnet wird.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg bittet alle Anlieger an den Gewässern I. und II. Ordnung die Flussmeisterstelle Gemünden mit Stützpunkt Würzburg zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis:
Bei den jährlich durchzuführenden Gewässerbegehungen seitens des Wasserwirtschaftsamtes muss leider immer wieder festgestellt werden, dass an den Uferböschungen zunehmend Kleingartenabfälle, wie Schnittholz von Obstbäumen, Reste von Zier- und Gemüsepflanzen sowie in größerem Umfang Ablagerungen von Mähgut aus der Pflege von Rasenflächen, abgelagert werden. Eine Pflege der Uferstreifen wird dadurch sehr erschwert, beziehungsweise unmöglich gemacht. Außerdem ist dies eine illegale Müllablagerung, die ggf. zur Anzeige gebracht wird.
Zudem werden bei größeren Hochwasserabflüssen die Ablagerungen abgeschwemmt und die sich darunter befindliche ungeschützte Uferböschung abgetragen. Dies hat zur Folge, dass in diese entstandenen Uferanbrüche erneut Abfälle zur Auffüllung eingebracht werden, die den Zustand beim nächsten Hochwasser noch verschärfen.
Die Gewässer und die Ufergrundstücke sind keine Ablagerungsflächen für jeglichen Haus- und Gartenabfall!
Weiterhin stellen wir fest, dass des Öfteren eigenmächtig Bäume am Gewässer entfernt werden, wir bitten deshalb die Eigentümer von Ufergrundstücken sich doch mit der Flussmeisterstelle Gemünden in Verbindung zu setzen, wenn sie Bäume entlang der Gewässer auf Stock setzen wollen.
Für Rückfragen steht die Poststelle unter der Telefonnummer 06021/5861-0 gerne zur Verfügung.
Am Donnerstag, 21.03.2024, um 19.30 Uhr,
findet in Himmelstadt in der Mehrzweckhalle
die diesjährige Bürgerversammlung statt.
Es ergeht herzliche Einladung.
Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen ist am
Rosenmontag, 12. Februar 2024,
und am
Faschingsdienstag, 13. Februar 2024,
geschlossen.
Änderung Redaktionsschluss für KW 07
Redaktions- und Anzeigenschluss für die Ausgabe Nr. 7
des Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
(Erscheinungsdatum 16.02.2024) ist bereits am
Freitag, 09. Februar 2024, um 10.00 Uhr
in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen.
Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden!
In der Woche von Mittwoch, den 27.12.2023 bis einschließlich Freitag, den 29.12.2023 ist das Rathaus Würzburger Straße 26 geschlossen.
In dringenden Fällen ist die Telefonzentrale an diesen 3 Tagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Nummer 09364 / 8072-0 erreichbar.
Alle wichtigen Rufnummern für Störungsdienste und Bereitschaftsdienste finden Sie auf Seite 2 der aktuellen Ausgabe des Mitteilungsblattes.
Ab Dienstag, 02. Januar 2024 besteht dann wieder normaler Dienstbetrieb.
Wichtig:
Da sich mittlerweile die nachfolgenden Varianten zur Kontaktaufnahme mit dem Rathaus etabliert haben, bitten wir dies auch ab Januar 2024 zu tun:
- per E-Mail ( post@vgem-zellingen.de )
- per Telefon ( 09364 / 8072-0 )
- über das Bürgerportal auf unserer Homepage www.vgem-zellingen.de oder
- mit einem konkret vereinbarten Termin.
Um Wartezeiten zu minimieren empfehlen wir dringend die Vereinbarung eines Termines!
Dies vor allem zur Erledigung von Angelegenheiten, welche den persönlichen Kontakt erfordern (z.B. Antrag Personalausweis oder Reisepass, Anmeldung der Eheschließung…).
Bitte verwenden Sie den nachfolgenden Vordruck, um Ihren Brennholzbedarf zu bestellen.
Die Höchstabgabemenge für IL Brennholz wird auf 10 Ster (Laub-/Nadelholz) je Haushalt festgesetzt.
Himmelstadter Bürger werden vorrangig bedient, die Vergabe erfolgt nach Eingangsdatum der Bestellung.
Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Die Gemeinde Himmelstadt lädt herzlich ein zur diesjährigen
Bürgerversammlung
am Donnerstag, 16.03.2023, um 19:30 Uhr
in der Mehrzweckhalle.
Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung über die erneute Öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für den fortgeschriebenen Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Häuslesäcker“ in Himmelstadt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.04.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des
Bebauungsplans für das allgemeine Wohngebiet „Häuslesäcker“ gefasst.