Aufhebung des Verbots von offenem Feuer in der Gemeinde Himmelstadt

Update vom 05.06.2026: Das Feuerverbot wurde aufgehoben.

Ursprüngliche Meldung vom 27.05.2026:

Bekanntgabe Weinbergneuordnung Gambach 3

Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Retzbach ab dem 13. April 2026

Aufgrund des Beginns des letzten Bauabschnitts in der Kolpingstraße wird die Ortsdurchfahrt Retzbach nach der Winterpause erneut für den Verkehr voll gesperrt. Die Arbeiten beginnen am Montag, den 13.04.2026, und werden voraussichtlich ca. 4 Monate (bis Mitte August) andauern.

Verkehrseinschränkungen und Umleitungen

  • Beschränkungen: Für die Bergstraße und Heckenstraße gilt ein Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t (ausgenommen Lieferverkehr).
  • Sperrbereich: Die Kreisstraße MSP 7 ist im Bereich der Kreuzung „An der Hecke“ / „Heckenstraße“ voll gesperrt.
  • Überörtliche Umleitung: Der Verkehr wird großräumig von Retzbach über Thüngen, Arnstein und Gramschatz nach Retzstadt (und umgekehrt) umgeleitet.
  • Innerörtlicher Verkehr: Eine Umfahrung innerhalb von Retzbach ist nicht möglich. Es wird wieder eine Einbahnstraßenregelung im Altort-Bereich (Bergstraße und Oberdorfstraße) eingerichtet, wobei Radfahrer hiervon ausgenommen sind.

Änderungen bei den Buslinien

Die Vollsperrung hat erhebliche Auswirkungen auf die Buslinien 610 und 613 S:

  • Schülerverkehr Himmelstadt: Schülerinnen und Schüler aus Himmelstadt werden während der Bauzeit über Laudenbach befördert. Es wird jedoch dringend empfohlen, nach Möglichkeit auf die Züge der Deutschen Bahn von und nach Himmelstadt auszuweichen.
  • Schülerverkehr nach Karlstadt: Retzbacher Schulkinder mit Ziel Karlstadt müssen die Bahnverbindung nutzen.
  • Bahnhof Retzbach: Um den Bahnhof weiterhin bedienen zu können, verkehren von Retzstadt aus 21-Sitzer-Zubringerbusse. Samstags fährt ausschließlich dieser Kleinbus.
  • Fahrtrichtung Würzburg: Busse über Thüngersheim starten direkt am Bahnhof Retzbach mit vorverlegten Abfahrtszeiten.
  • Ersatzhaltestelle: Die Haltestelle für die Grund- und Mittelschule Zellingen wird in die Jahnstraße (Höhe Hausnummer 16) verlegt. Ein Fußweg verbindet diese mit der Straße „An der Hecke“.

Detaillierte Baustellenfahrpläne finden Sie auf der Homepage des Nahverkehrs Mainfranken (NVM) unter www.nahverkehr-mainfranken.de. Gedruckte Fahrpläne sind im Rathaus Zellingen (Zimmer 1) erhältlich.

Information des Wasserwirtschaftsamtes zur Gewässerunterhaltung

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg plant, auch 2026 Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern I. und II. Ordnung durchzuführen. Die Arbeiten erstrecken sich über das gesamte Jahr 2026 und dienen der Sicherstellung des normalen Abflusses, der Pflege und Verjüngung des Gehölzbestands sowie kleineren Räumungs- und Neuanpflanzungsarbeiten, wobei Schonzeiten und ökologische Belange berücksichtigt werden.

Grundstückseigentümer und Anlieger werden gebeten, die Maßnahmen zu dulden, insbesondere wenn vorübergehend Material gelagert oder der Zugang kurzzeitig eingeschränkt wird.

Zudem weist das Amt darauf hin, dass Uferbereiche nicht als Ablageflächen für Garten- oder Hausmüll genutzt werden dürfen und eigenmächtige Baumfällungen zu vermeiden sind.

Einladung zur Bürgerversammlung am 26.03.2026

Am Donnerstag, 26.03.2026, um 19:30 Uhr,
findet in Himmelstadt in der Mehrzweckhalle
die diesjährige Bürgerversammlung statt.

Es ergeht herzliche Einladung.

Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister

Ergebnisse Kommunalwahl 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

hier finden Sie die vorläufigen Ergebnisse der Wahlen für das Bürgermeisteramt, den Landrat, den Gemeinderat und den Kreistag.

Bürgermeisterwahl 2026

Landratswahl 2026

Gemeinderatswahl 2026

Kreistagswahl 2026

10. Änderung des Flächennutzungsplanes: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Chlorung des Trinkwassers in Himmelstadt beendet

Nach sorgfältiger Prüfung durch das Gesundheitsamt Main-Spessart und in enger Abstimmung mit dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen konnte die Chlor-Desinfektion im Trinkwassernetz von Himmelstadt eingestellt werden. Die mikrobiologischen Befunde waren durchgehend unauffällig und die Ursache für die Verunreinigung – nach aktuellem Kenntnisstand ein Rohrbruch – konnte zwischenzeitlich behoben werden.

Geringe Mengen des eingesetzten Desinfektionsmittels können sich für eine gewisse Zeit noch im Leitungsnetz befinden. Diese werden mit dem fortlaufenden Wasserverbrauch nach und nach ausgespült.

Zur weiteren Absicherung der Trinkwasserqualität werden in den kommenden Wochen engmaschige und umfassende Kontrolluntersuchungen durchgeführt.

Abkochgebot für Trinkwasser ist ab sofort aufgehoben

Das Abkochgebot für die Haushalte in Himmelstadt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser 
Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden. 

Hinweise für Verbraucher  

  • Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich. 
  • Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen. 
  • Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.  
  • Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.  
  • Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken. 
  • Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken. 

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. 

Abkochgebot für Trinkwasser in der Gemeinde Himmelstadt

Im Trinkwassernetz der Gemeinde Himmelstadt wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Himmelstadt an.

Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
  • Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.

Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für: die Gemeinde Himmelstadt

In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.