Einladung zur Bürgerversammlung am 16.03.2023

Die Gemeinde Himmelstadt lädt herzlich ein zur diesjährigen

Bürgerversammlung

am Donnerstag, 16.03.2023, um 19:30 Uhr

in der Mehrzweckhalle.

Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister

Fortgeschriebener Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Häuslesäcker“ in Himmelstadt

Bekanntmachung über die erneute Öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für den fortgeschriebenen Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Häuslesäcker“ in Himmelstadt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.04.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des
Bebauungsplans für das allgemeine Wohngebiet „Häuslesäcker“ gefasst.

Schöffenwahl 2023 –
jetzt bewerben!

Alle fünf Jahre findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. In diesem Jahr 2023 ist es wieder so weit und die Kommunen suchen bundesweit über 120.000 Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtsperiode von 2024 bis 2028.

Schöffinnen und Schöffen tragen maßgeblich zur Stärkung der Demokratie bei und sind an der Rechtsprechung beteiligt. Sie arbeiten neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt und tragen die gleiche Verantwortung für das Urteil.

Um ihre Rolle auszufüllen, müssen Schöffinnen und Schöffen ein fundiertes Verständnis für das Strafverfahren und den Zweck von Strafen haben. Es wird erwartet, dass sie unvoreingenommen agieren und ihre Lebenserfahrung sowie ihren gesunden Menschenverstand mit einbringen.

Personen, die an der Ausübung des Schöffenamtes interessiert sind, haben bis zum 31. März 2023 die Möglichkeit, ihre Bewerbung bei folgender Stelle persönlich abzugeben:

Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Zimmer Nr. 14
Würzburger Straße 26
97225 Zellingen

Benötigt werden dabei folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte während der Geschäftszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen an Herrn Wolfgang Pfister, Tel. 09364/8072-20.

Darüber hinaus werden Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht, welche ihr Amt am Jugendgericht ausüben. Diese unterstützen die Richter bei Entscheidungen, wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind.

Interessenten für das Jugendschöffenamt haben die Möglichkeit, sich bis zum 20. März 2023 beim Amt für Jugend und Familien Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, schriftlich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben.

Nach Möglichkeit soll für die Bewerbung das einheitliche Bewerbungsformular unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen verwendet werden.

Auskünfte zur Jugendschöffenwahl erteilt Herr Götz vom Amt für Jugend und Familien Main-Spessart unter der Telefonnummer 0 93 53 / 793 – 1516.

Weitere Informationen:

Einladung zum Neujahrsempfang der Gemeinde Himmelstadt

Die Gemeinde Himmelstadt lädt

alle Vorsitzenden der Vereine, Verbände, Organisationen und Parteien,
Vertreter des öffentlichen Lebens, Ärzte und ehemalige Gemeinderäte sowie ehrenamtlich engagierte Mitbürger

zum Neujahrsempfang

am Dreikönigstag, 06. Januar 2023
um 18.00 Uhr

recht herzlich in das Pfarrzentrum „Sel. Immina“ in Himmelstadt ein.

Die Gemeinde möchte sich hierbei für die im abgelaufenen Jahr im politischen, kirchlichen, kulturellen und sportlichen Bereich zum Wohle der Bürgerschaft geleistete Arbeit bedanken.

Wir bitten Gruppierungen, Vereine, Vereinsmitglieder, Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Himmelstadt, die für Verdienste oder sportlichen Erfolg geehrt werden, bis zum 12.12.2022 mit kompletter Adresse und Würdigung bei der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, z. H. Frau Krönert, oder E-Mail: post@vgem-zellingen.de, zu melden.

Für das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünschen wir Ihnen Stunden der Besinnung sowie Glück, Erfolg und Gesundheit im Jahr 2023.

Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister

Rathaus Zellingen zwischen den Jahren geschlossen

In der Woche vom Dienstag, den 27.12.2022 bis einschließlich Freitag, den 30.12.2022 ist das Rathaus Würzburger Straße 26 geschlossen. In dringenden Fällen ist die Zentrale unter 09364 / 8072-0 erreichbar. Ansonsten erfolgt der Hinweis auf die verschiedenen Rufnummern auf Seite 1 oder 2 des Mitteilungsblattes (Störungsdienste etc.).

Ab dem 02.01.2023 besteht dann wieder normaler Dienstbetrieb.

Wichtig:

Da sich in den vergangenen Monaten die nachfolgenden Varianten zur Kontaktaufnahme mit dem Rathaus etabliert haben, bitten wir dies auch ab Januar 2023 zu tun…

  • per E-Mail ( post@vgem-zellingen.de )
  • per Telefon ( 09364 / 8072-0 )
  • über das Bürgerportal auf unserer Homepage www.vgem-zellingen.de oder
  • mit einem konkret vereinbarten Termin.

Um Wartezeiten zu minimieren empfehlen wir dringend die Vereinbarung eines Termines. Dies vor allem zur Erledigung von Angelegenheiten, welche den persönlichen Kontakt erfordern (z.B. Antrag Personalausweis oder Reisepass, Anmeldung der Eheschließung…).

Wir bitten um Beachtung.

Stefan Wohlfart
Gemeinschaftsvorsitzender

Bekanntmachung der Absicht der Einziehung eines Teilstücks der Brückenstraße

Die Gemeinde Himmelstadt beabsichtigt gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 03.11.2022 die Einziehung des. südlichen Endabschnitts der Ortsstraße Brückenstraße (Teilfläche der Flurnummer 8070/2 der Gemarkung Himmelstadt).

Brennholzbestellung für 2023

Bitte verwenden Sie den nachfolgenden Vordruck, um Ihren Brennholzbedarf zu bestellen. Die Höchstabgabemenge für IL Brennholz wird auf 20 Ster je Haushalt festgesetzt.

Himmelstadter Bürger werden vorrangig bedient, die Vergabe erfolgt nach Eingangsdatum der Bestellung.

Entwurf des Bebauungs­planes „Sonder­gebiet großflächiger Einzel­handel Rote Wiese“

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 04.11.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.12.2021 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung vom 14.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt beraten und mit Änderungen gebilligt.
Der entsprechend fortgeschriebene Plan liegt nunmehr in der Fassung vom 21.07.2022 vor.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf vom 04.11.2021 haben sich ergeben:

  • Anpassung der zulässigen Nutzung im Sondergebiet
  • Anpassung der Festsetzungen zu den Werbeanlagen und der Beleuchtung
  • Ergänzende Festsetzungen zur Grünordnung und Natur- und Artenschutz
  • Ergänzende Festsetzungen zum Immissionsschutz
  • Ergänzende Hinweise zu Sichtdreiecken
  • Ergänzende Hinweise zu Bodendenkmälern
  • Ergänzende Hinweise zu Bodenschutz und Wasserwirtschaft
  • Ergänzende Hinweise zu Freiflächengestaltung und Bepflanzung
  • Ergänzende Hinweise zu Vorranggebieten und Trassen der Deutschen Bahn AG

Geltungsbereich:
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6436, 6437, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446, 6439, 6439/1 und Teilflächen von 6377/1, 6377, 6376, 6375, 6447 und 6403 der Gemarkung Himmelstadt.

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Gemeinde Himmelstadt
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Gemeinde Himmelstadt

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt in der Fassung vom 21.07.2022

liegt mit Begründung im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 vom

19.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022,

während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 – 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 – 18.30 Uhr öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.himmelstadt.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Himmelstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

SchutzgutArt der vorhandenen Information
Wasser• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Wasserrecht und Bodenschutz
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 05.01.2022 zum Thema Wasserversorgung, Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Oberflächengewässer
• Zweckverband Abwasserbeseitigung Zellinger Becken, Schreiben vom 22.12.2021 zum Thema Abwasserbeseitigung
Bevölkerung und Gesundheit• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Brandschutz
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Immissionsschutz
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 05.01.2022 zum Thema Oberflächengewässer
Boden und Flächen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema Ausgleichsflächen
• Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 20.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Bodenschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 05.01.2022 zum Thema Altablagerungen und Bodenschutz
Tiere / Pflanzen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Ökologische Arbeitsgemeinschaft Würzburg ÖAW, Naturschutz-fachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) von Juli 2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema Grünordnung
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Naturschutz
Klima / Luft• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Immissionsschutz
• Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 30.11.2021 zum Thema Immissionsschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Immissionsschutz
Kultur- und Sachgüter• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema anliegender Aussiedlerhof
• Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 20.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 16.12.2021 zum Thema Denkmalschutz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Himmelstadt, 02.09.2022

Herbert Hemmelmann,
Erster Bürgermeister

Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 den Vorentwurf der 8. Flächennutzungs-planänderung der Gemeinde Himmelstadt gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 06.05.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.12.2021 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung vom 14.07.2022 den Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt beraten und mit Änderungen gebilligt.
Der entsprechend fortgeschriebene Plan liegt nunmehr in der Fassung vom 21.07.2022 vor.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf vom 06.05.2021 haben sich ergeben:

Änderungsfläche 8.1 entfällt

Geltungsbereich Änderungsfläche 8.2:
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6436, 6437, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446, 6439, 6439/1, und Teilflächen von 6377/1, 6377, 6376, 6375, 6447 und 6403 der Gemarkung Himmelstadt.

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Gemeinde Himmelstadt

Geltungsbereich Änderungsfläche 8.3:
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 1526/1 und 1526/2 der Gemarkung Himmelstadt.

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Gemeinde Himmelstadt

Der Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt in der Fassung vom 21.07.2022 liegt mit Begründung im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 9725 Zellingen vom

19.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022,

während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 – 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 – 18.30 Uhr in Zimmer 29 öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.himmelstadt.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Flächennutzungsplan-änderung der Gemeinde Himmelstadt unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Himmelstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

SchutzgutArt der vorhandenen Information
Wasser• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Wasserrecht und Bodenschutz
Bevölkerung und Gesundheit• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
Boden und Flächen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema landwirtschaftliche Flächen
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Bodenschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
Tiere / Pflanzen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Naturschutz
• Wildes Bayern, Schreiben vom 10.01.2022 zum Thema Beleuchtun
Klima / Luft• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 30.11.2021 zum Thema Immissionsschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Immissionsschutz
Kultur- und Sachgüter• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 16.12.2021 zum Thema Denkmalschutz
• Regierung von Unterfranken, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Bodendenkmäler
• Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Bodendenkmäler

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Himmelstadt, 02.09.2022

Herbert Hemmelmann,
Erster Bürgermeister

Sanierung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Himmelstadt – Umstellung auf LED-Beleuchtung

Förderkennzeichen: 03K1666
Bewilligungszeitraum: 01.07.2021 bis 30.06.2022

Die Gemeinde Himmelstadt erhält eine Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative für das Vorhaben „Sanierung der Straßenbeleuchtung“. Ziel ist es, durch Sanierungsmaßnahmen, die negativen Auswirkungen der Beleuchtung auf Insekten so gering wie möglich zu halten, Energie einzusparen und so den Klimaschutz vor Ort weiter voran zutreiben.

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemission leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Erneuerung der Beleuchtung wird an 119 Brennstellen im Gemeindegebiet durchgeführt. Die vorhandenen Leuchtenaufsätze werden demontiert und entsorgt. Als Ersatz werden neue Leuchtenaufsätze montiert. Alle Leuchten haben die Standard Dimmung von 01:00 bis 05:00Uhr mit 50% und eine Lichtfarbe von 3000K.

Die Bayernwerk Netz GmbH wurde von der Gemeinde nun beauftragt, die entsprechenden Arbeiten durchzuführen und die Straßenbeleuchtung umzustellen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Beteiligte Partner:

  • Gemeinde Himmelstadt, Kirchplatz 3, 97267 Himmelstadt
  • Bayernwerk Netz GmbH, Dillberg 10, 97828 Marktheidenfeld
  • Projektträger Jülich, Zimmerstraße 26 – 27, 10969 Berlin

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

09.09.2021 Beginn der Arbeiten durch die Bayernwerk Netz GmbH

Die Bayernwerk Netz GmbH hat am 09.09.2021 mit den Arbeiten angefangen, die Straßenbeleuchtung umzustellen. Wir bitten um Beachtung, dass im Zuge der Arbeiten die Straßenbeleuchtung auch bei Tag eingeschaltet werden kann.