Bebauungsplan ‚PV Sandgrube an der B27‘

9. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachungen zur Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan ‚PV Sandgrube an der B27‘

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Häuslesäcker, 1. Änderung“

Einladung zur Bürgerversammlung am 20.03.2025

Am Donnerstag, 20.03.2025, um 19:30 Uhr,
findet in Himmelstadt in der Mehrzweckhalle
die diesjährige Bürgerversammlung statt.

Es ergeht herzliche Einladung.

Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister

Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“ und Erlass einer Veränderungssperre

Vollsperrung der Bahnunterführung vom 2. bis 4. September 2024, jeweils 19 bis 5 Uhr

Aufgrund von Bauarbeiten im Bereich der Eisenbahnunterführung in der Brückenstraße kommt es vom 2. September 2024 bis einschließlich 4. September 2024 jeweils in der Nacht von 19:00 Uhr bis 05:00 Uhr zu einer Vollsperrung.

Dieser Bereich ist im vorgenannten Zeitraum somit nicht befahrbar.

Der Brandschutz ist für die Dauer der Sperrung gewährleistet.

Flurbereinigung Laudenbach 2: Teilnehmerversammlung am 24.04.2024

Information des Wasserwirtschaftsamts an die Eigentümer der Ufergrundstücke

Unterhaltung der Gewässer 2. (und 1.) Ordnung im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg möchte auch 2024 Unterhaltungsmaßnahmen an den o.g. Gewässern durchführen. Die Maßnahmen erstrecken sich über das ganze Jahr 2024, wobei Schonzeiten und ökologische Belange berücksichtigt werden.

Zu den Unterhaltungsarbeiten gehören das Freimachen des normalen Abflussquerschnittes der Gewässer, die Verjüngung des Gehölzbestandes und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (auf Stock setzen und vereinzelte Baumfällungen des alten Bestandes), die Pflege des bestehenden Bewuchses, Neuanpflanzungen, Arbeiten zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer, sowie kleiner Räumungsarbeiten zur Verbesserung des Hochwasserabflusses.

Nach Art. 25 BayWG haben die Eigentümer des Gewässers und die Anlieger die Arbeiten zu dulden. Die Inhaber von Rechten und Befugnissen an Gewässern und die Fischereiberechtigten haben zu dulden, dass die Benutzung vorübergehend behindert oder unterbrochen wird.

Die Anlieger und Hinterlieger haben auch zu dulden, dass auf ihren Grundstücken der Aushub oder das Verbaumaterial vorübergehend gelagert und, soweit es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt, eingeebnet wird.

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg bittet alle Anlieger an den Gewässern I. und II. Ordnung die Flussmeisterstelle Gemünden mit Stützpunkt Würzburg zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis:

Bei den jährlich durchzuführenden Gewässerbegehungen seitens des Wasserwirtschaftsamtes muss leider immer wieder festgestellt werden, dass an den Uferböschungen zunehmend Kleingartenabfälle, wie Schnittholz von Obstbäumen, Reste von Zier- und Gemüsepflanzen sowie in größerem Umfang Ablagerungen von Mähgut aus der Pflege von Rasenflächen, abgelagert werden. Eine Pflege der Uferstreifen wird dadurch sehr erschwert, beziehungsweise unmöglich gemacht. Außerdem ist dies eine illegale Müllablagerung, die ggf. zur Anzeige gebracht wird.

Zudem werden bei größeren Hochwasserabflüssen die Ablagerungen abgeschwemmt und die sich darunter befindliche ungeschützte Uferböschung abgetragen. Dies hat zur Folge, dass in diese entstandenen Uferanbrüche erneut Abfälle zur Auffüllung eingebracht werden, die den Zustand beim nächsten Hochwasser noch verschärfen.

Die Gewässer und die Ufergrundstücke sind keine Ablagerungsflächen für jeglichen Haus- und Gartenabfall!

Weiterhin stellen wir fest, dass des Öfteren eigenmächtig Bäume am Gewässer entfernt werden, wir bitten deshalb die Eigentümer von Ufergrundstücken sich doch mit der Flussmeisterstelle Gemünden in Verbindung zu setzen, wenn sie Bäume entlang der Gewässer auf Stock setzen wollen.

Für Rückfragen steht die Poststelle unter der Telefonnummer 06021/5861-0 gerne zur Verfügung.