Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 den Vorentwurf der 8. Flächennutzungs-planänderung der Gemeinde Himmelstadt gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 06.05.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.12.2021 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung vom 14.07.2022 den Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt beraten und mit Änderungen gebilligt.
Der entsprechend fortgeschriebene Plan liegt nunmehr in der Fassung vom 21.07.2022 vor.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf vom 06.05.2021 haben sich ergeben:

Änderungsfläche 8.1 entfällt

Geltungsbereich Änderungsfläche 8.2:
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6436, 6437, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446, 6439, 6439/1, und Teilflächen von 6377/1, 6377, 6376, 6375, 6447 und 6403 der Gemarkung Himmelstadt.

©
Gemeinde Himmelstadt

Geltungsbereich Änderungsfläche 8.3:
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 1526/1 und 1526/2 der Gemarkung Himmelstadt.

©
Gemeinde Himmelstadt

Der Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt in der Fassung vom 21.07.2022 liegt mit Begründung im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 9725 Zellingen vom

19.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022,

während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 – 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 – 18.30 Uhr in Zimmer 29 öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.himmelstadt.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Flächennutzungsplan-änderung der Gemeinde Himmelstadt unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Himmelstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

SchutzgutArt der vorhandenen Information
Wasser• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Wasserrecht und Bodenschutz
Bevölkerung und Gesundheit• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
Boden und Flächen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema landwirtschaftliche Flächen
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Bodenschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
Tiere / Pflanzen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Naturschutz
• Wildes Bayern, Schreiben vom 10.01.2022 zum Thema Beleuchtun
Klima / Luft• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 30.11.2021 zum Thema Immissionsschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Immissionsschutz
Kultur- und Sachgüter• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 16.12.2021 zum Thema Denkmalschutz
• Regierung von Unterfranken, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Bodendenkmäler
• Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Bodendenkmäler

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Himmelstadt, 02.09.2022

Herbert Hemmelmann,
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 den Vorentwurf der 8. Flächennutzungs-planänderung der Gemeinde Himmelstadt gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 06.05.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.12.2021 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung vom 14.07.2022 den Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt beraten und mit Änderungen gebilligt.
Der entsprechend fortgeschriebene Plan liegt nunmehr in der Fassung vom 21.07.2022 vor.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf vom 06.05.2021 haben sich ergeben:

Änderungsfläche 8.1 entfällt

Geltungsbereich Änderungsfläche 8.2:
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6436, 6437, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446, 6439, 6439/1, und Teilflächen von 6377/1, 6377, 6376, 6375, 6447 und 6403 der Gemarkung Himmelstadt.

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Gemeinde Himmelstadt

Geltungsbereich Änderungsfläche 8.3:
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 1526/1 und 1526/2 der Gemarkung Himmelstadt.

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Gemeinde Himmelstadt

Der Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt in der Fassung vom 21.07.2022 liegt mit Begründung im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 9725 Zellingen vom

19.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022,

während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 – 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 – 18.30 Uhr in Zimmer 29 öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.himmelstadt.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Flächennutzungsplan-änderung der Gemeinde Himmelstadt unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Himmelstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

SchutzgutArt der vorhandenen Information
Wasser• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Wasserrecht und Bodenschutz
Bevölkerung und Gesundheit• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
Boden und Flächen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema landwirtschaftliche Flächen
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Bodenschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
Tiere / Pflanzen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Naturschutz
• Wildes Bayern, Schreiben vom 10.01.2022 zum Thema Beleuchtun
Klima / Luft• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 30.11.2021 zum Thema Immissionsschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Immissionsschutz
Kultur- und Sachgüter• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 16.12.2021 zum Thema Denkmalschutz
• Regierung von Unterfranken, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Bodendenkmäler
• Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Bodendenkmäler

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Himmelstadt, 02.09.2022

Herbert Hemmelmann,
Erster Bürgermeister