Schöffenwahl 2023 –
jetzt bewerben!

Alle fünf Jahre findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. In diesem Jahr 2023 ist es wieder so weit und die Kommunen suchen bundesweit über 120.000 Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtsperiode von 2024 bis 2028.

Schöffinnen und Schöffen tragen maßgeblich zur Stärkung der Demokratie bei und sind an der Rechtsprechung beteiligt. Sie arbeiten neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt und tragen die gleiche Verantwortung für das Urteil.

Um ihre Rolle auszufüllen, müssen Schöffinnen und Schöffen ein fundiertes Verständnis für das Strafverfahren und den Zweck von Strafen haben. Es wird erwartet, dass sie unvoreingenommen agieren und ihre Lebenserfahrung sowie ihren gesunden Menschenverstand mit einbringen.

Personen, die an der Ausübung des Schöffenamtes interessiert sind, haben bis zum 31. März 2023 die Möglichkeit, ihre Bewerbung bei folgender Stelle persönlich abzugeben:

Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Zimmer Nr. 14
Würzburger Straße 26
97225 Zellingen

Benötigt werden dabei folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte während der Geschäftszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen an Herrn Wolfgang Pfister, Tel. 09364/8072-20.

Darüber hinaus werden Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht, welche ihr Amt am Jugendgericht ausüben. Diese unterstützen die Richter bei Entscheidungen, wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind.

Interessenten für das Jugendschöffenamt haben die Möglichkeit, sich bis zum 20. März 2023 beim Amt für Jugend und Familien Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, schriftlich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben.

Nach Möglichkeit soll für die Bewerbung das einheitliche Bewerbungsformular unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen verwendet werden.

Auskünfte zur Jugendschöffenwahl erteilt Herr Götz vom Amt für Jugend und Familien Main-Spessart unter der Telefonnummer 0 93 53 / 793 – 1516.

Weitere Informationen:

Einladung zum Neujahrsempfang der Gemeinde Himmelstadt

Die Gemeinde Himmelstadt lädt

alle Vorsitzenden der Vereine, Verbände, Organisationen und Parteien,
Vertreter des öffentlichen Lebens, Ärzte und ehemalige Gemeinderäte sowie ehrenamtlich engagierte Mitbürger

zum Neujahrsempfang

am Dreikönigstag, 06. Januar 2023
um 18.00 Uhr

recht herzlich in das Pfarrzentrum „Sel. Immina“ in Himmelstadt ein.

Die Gemeinde möchte sich hierbei für die im abgelaufenen Jahr im politischen, kirchlichen, kulturellen und sportlichen Bereich zum Wohle der Bürgerschaft geleistete Arbeit bedanken.

Wir bitten Gruppierungen, Vereine, Vereinsmitglieder, Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Himmelstadt, die für Verdienste oder sportlichen Erfolg geehrt werden, bis zum 12.12.2022 mit kompletter Adresse und Würdigung bei der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, z. H. Frau Krönert, oder E-Mail: post@vgem-zellingen.de, zu melden.

Für das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünschen wir Ihnen Stunden der Besinnung sowie Glück, Erfolg und Gesundheit im Jahr 2023.

Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister

Rathaus Zellingen zwischen den Jahren geschlossen

In der Woche vom Dienstag, den 27.12.2022 bis einschließlich Freitag, den 30.12.2022 ist das Rathaus Würzburger Straße 26 geschlossen. In dringenden Fällen ist die Zentrale unter 09364 / 8072-0 erreichbar. Ansonsten erfolgt der Hinweis auf die verschiedenen Rufnummern auf Seite 1 oder 2 des Mitteilungsblattes (Störungsdienste etc.).

Ab dem 02.01.2023 besteht dann wieder normaler Dienstbetrieb.

Wichtig:

Da sich in den vergangenen Monaten die nachfolgenden Varianten zur Kontaktaufnahme mit dem Rathaus etabliert haben, bitten wir dies auch ab Januar 2023 zu tun…

  • per E-Mail ( post@vgem-zellingen.de )
  • per Telefon ( 09364 / 8072-0 )
  • über das Bürgerportal auf unserer Homepage www.vgem-zellingen.de oder
  • mit einem konkret vereinbarten Termin.

Um Wartezeiten zu minimieren empfehlen wir dringend die Vereinbarung eines Termines. Dies vor allem zur Erledigung von Angelegenheiten, welche den persönlichen Kontakt erfordern (z.B. Antrag Personalausweis oder Reisepass, Anmeldung der Eheschließung…).

Wir bitten um Beachtung.

Stefan Wohlfart
Gemeinschaftsvorsitzender

Bekanntmachung der Absicht der Einziehung eines Teilstücks der Brückenstraße

Die Gemeinde Himmelstadt beabsichtigt gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 03.11.2022 die Einziehung des. südlichen Endabschnitts der Ortsstraße Brückenstraße (Teilfläche der Flurnummer 8070/2 der Gemarkung Himmelstadt).

Entwurf des Bebauungs­planes „Sonder­gebiet großflächiger Einzel­handel Rote Wiese“

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 04.11.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.12.2021 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung vom 14.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt beraten und mit Änderungen gebilligt.
Der entsprechend fortgeschriebene Plan liegt nunmehr in der Fassung vom 21.07.2022 vor.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf vom 04.11.2021 haben sich ergeben:

  • Anpassung der zulässigen Nutzung im Sondergebiet
  • Anpassung der Festsetzungen zu den Werbeanlagen und der Beleuchtung
  • Ergänzende Festsetzungen zur Grünordnung und Natur- und Artenschutz
  • Ergänzende Festsetzungen zum Immissionsschutz
  • Ergänzende Hinweise zu Sichtdreiecken
  • Ergänzende Hinweise zu Bodendenkmälern
  • Ergänzende Hinweise zu Bodenschutz und Wasserwirtschaft
  • Ergänzende Hinweise zu Freiflächengestaltung und Bepflanzung
  • Ergänzende Hinweise zu Vorranggebieten und Trassen der Deutschen Bahn AG

Geltungsbereich:
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6436, 6437, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446, 6439, 6439/1 und Teilflächen von 6377/1, 6377, 6376, 6375, 6447 und 6403 der Gemarkung Himmelstadt.

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Gemeinde Himmelstadt
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Gemeinde Himmelstadt

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ in Himmelstadt in der Fassung vom 21.07.2022

liegt mit Begründung im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 vom

19.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022,

während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 – 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 – 18.30 Uhr öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.himmelstadt.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Himmelstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

SchutzgutArt der vorhandenen Information
Wasser• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Wasserrecht und Bodenschutz
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 05.01.2022 zum Thema Wasserversorgung, Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Oberflächengewässer
• Zweckverband Abwasserbeseitigung Zellinger Becken, Schreiben vom 22.12.2021 zum Thema Abwasserbeseitigung
Bevölkerung und Gesundheit• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Brandschutz
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Immissionsschutz
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 05.01.2022 zum Thema Oberflächengewässer
Boden und Flächen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema Ausgleichsflächen
• Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 20.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Bodenschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 05.01.2022 zum Thema Altablagerungen und Bodenschutz
Tiere / Pflanzen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Ökologische Arbeitsgemeinschaft Würzburg ÖAW, Naturschutz-fachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) von Juli 2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema Grünordnung
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Naturschutz
Klima / Luft• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Immissionsschutz
• Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 30.11.2021 zum Thema Immissionsschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Immissionsschutz
Kultur- und Sachgüter• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema anliegender Aussiedlerhof
• Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 20.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 16.12.2021 zum Thema Denkmalschutz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Himmelstadt, 02.09.2022

Herbert Hemmelmann,
Erster Bürgermeister

Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 den Vorentwurf der 8. Flächennutzungs-planänderung der Gemeinde Himmelstadt gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 06.05.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.12.2021 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung vom 14.07.2022 den Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt beraten und mit Änderungen gebilligt.
Der entsprechend fortgeschriebene Plan liegt nunmehr in der Fassung vom 21.07.2022 vor.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf vom 06.05.2021 haben sich ergeben:

Änderungsfläche 8.1 entfällt

Geltungsbereich Änderungsfläche 8.2:
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6436, 6437, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446, 6439, 6439/1, und Teilflächen von 6377/1, 6377, 6376, 6375, 6447 und 6403 der Gemarkung Himmelstadt.

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Gemeinde Himmelstadt

Geltungsbereich Änderungsfläche 8.3:
Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 1526/1 und 1526/2 der Gemarkung Himmelstadt.

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Gemeinde Himmelstadt

Der Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt in der Fassung vom 21.07.2022 liegt mit Begründung im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 9725 Zellingen vom

19.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022,

während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 – 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 – 18.30 Uhr in Zimmer 29 öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.himmelstadt.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Flächennutzungsplan-änderung der Gemeinde Himmelstadt unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Himmelstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

SchutzgutArt der vorhandenen Information
Wasser• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Wasserrecht und Bodenschutz
Bevölkerung und Gesundheit• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
Boden und Flächen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema landwirtschaftliche Flächen
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Bodenschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete
Tiere / Pflanzen• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Naturschutz
• Wildes Bayern, Schreiben vom 10.01.2022 zum Thema Beleuchtun
Klima / Luft• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 30.11.2021 zum Thema Immissionsschutz
• Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Immissionsschutz
Kultur- und Sachgüter• arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 16.12.2021 zum Thema Denkmalschutz
• Regierung von Unterfranken, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Bodendenkmäler
• Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Bodendenkmäler

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Himmelstadt, 02.09.2022

Herbert Hemmelmann,
Erster Bürgermeister

Tag der Betriebe und Dorfflohmarkt am 4. September 2022

Am 4. September 2022 wird erstmals ein Dorfflohmarkt in Himmelstadt stattfinden. Flohmarktware, Kinderkleidung und vieles mehr darf auf dem eigenen Grundstück verkauft werden. Überwältigend ist die Anzahl der Teilnehmer. Gut 60 Häuser und Höfe haben geöffnet und bieten eine Vielzahl verschiedener Artikel an.

Auch im Jahre 2022 findet der „Tag der Betriebe“ wieder statt. Ob hauptberuflich oder im Nebenerwerb, ob Handwerk, Handel oder Dienstleistung, für alle Betriebe gibt es eine Plattform, um ihr Unternehmen bei einem „Tag der offenen Tür“ auf vielfältige und individuelle Weise einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.

Neben Produktinformationen wird es unter anderem Führungen, Vorführungen oder Mitmachaktionen geben.

Als Highlights wird es im Gewerbegebiet eine Oldtimerausstellung (Auto Rüth) und eine Modell-Truck-Bahn (Nutzfahrzeuge Eichelmann) geben. Weitere interessante Unternehmen haben im Gewerbegebiet geöffnet.

In der Mehrzweckhalle finden Sie die Wanderausstellung „Wiederaufbau Würzburg nach dem Krieg“ (40 lfd. m. Bildmaterial). Außerdem stellt sich das Klinikum Main-Spessart als Arbeitgeber u.a. mit seinen Ausbildungsberufen vor.

Auch gastronomische Leckereien werden im ganzen Ort geboten.

Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr und endet um 17 Uhr.

Für die Gäste gibt es einen Plan mit allen Verkaufsständen und den ausstellenden Gewerbebetrieben sowie den Versorgungsständen und den Attraktionen. Dieser liegt bei allen Teilnehmern aus. Außerdem steht der Plan hier zum Download bereit.

Ortsplan mit Teilnehmern

Ansprechpartner

Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann
Mobil: 01 51 – 56 17 96 60

Für die zentrale Pressearbeit sowie die Bewerbung der Gewerbeschau und des Dorfflohmarktes in Form von Veranstaltungsflyer, Plakaten, Werbebannern und Onlinewerbung übernimmt der CSU-Ortsverband Himmelstadt die Koordination beider Veranstaltungen.

GartenKultur-Tage am 25. und 26. Juni 2022

In diesem Jahr jährt sich die große Dorfgartenschau von 2012 zum zehnten Mal. Dies ist Anlass, um am 25. und 26.06.2022 die GartenKultur-Tage nachzuholen. Nachdem nun wieder größere Veranstaltungen möglich sind, konnte das bereits 2020 im Rahmen der 1200-Jahrfeier geplante Programm weitestgehend übernommen werden.

Bereits am Donnerstag, 23.06.2022 ist die Eröffnung der bayernweiten Aktion „Tag der offenen Gartentür“ für die Region Unterfranken in Himmelstadt.

Mit „Musik und Wein“ am Weinlehrpfad ist am Freitagabend der Startschuss in das Wochenende der GartenKultur-Tage. An diesem Abend unterhält die Band „The Towers“ mit dem Himmelstadter Ottmar Joa die Gäste.

Am Samstag und Sonntag werden mehr als 20 Gärten und Höfe ihre Tore öffnen und ein großer Gartenmarkt „GartenKultur Himmelstadt“ präsentiert sich entlang der Mainlände (Eintritt frei) mit allem, was das Gärtnerherz höherschlagen lässt. Zudem gibt es in einem der geöffneten Höfe eine großen Hofflohmarkt.

Um die Wege im Dorf kurz zu halten, fahren zwischen dem Marktgelände, den geöffneten Gärten und Höfen sowie den Parkflächen zwei Bimmelbahnen. Die Straßen sind am Sonntag im gesamten Ortsbereich für den Durchfahrtsverkehr gesperrt.

Darüber hinaus werden die GartenKultur-Tage am Sonntag von Straßenmusikern unterschiedlichster Musikrichtungen begleitet.

Selbstverständlich werden an vielen Stellen im Ort verschiedene Speisen und Getränke sowie Einkehrmöglichkeiten angeboten, sodass für das leibliche Wohl bestens gesorgt ist.

Himmelstadt ist auch sehr gut mit der Regionalbahn zu erreichen. Vom eigenen Bahnhof ist es nur ein kurzer Fußweg zu den ersten offenen Gärten.

Der Gartenmarkt sowie die offenen Gärten und Höfe sind am Samstag und Sonntag jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Auf Trafostation entsteht Kunst

Seit Ende September 2021 wurde eine Trafostation der Bayernwerk Netz GmbH in der Gemeinde Himmelstadt zu einem kleinen Kunstwerk.

Zur Gestaltung der Trafostation erarbeitete Johannes Haimann für den AK 1200-Jahrfeier mehrere Vorschläge, welche er dem Gemeinderat in einer Sitzung präsentierte. „Für die Station an der Brückenstraße haben wir uns zu einer Komposition aus mehreren für Himmelstadt wichtigen Elementen sowie das Logo der 1200-Jahrfeier entschieden“, erklärt Herbert Hemmelmann, Erster Bürgermeister.

Die Spraykünstler von ART-EFX aus Potsdam schafften im Auftrag der Bayernwerk Netz GmbH (Bayernwerk) dieses Kunstwerk. Es enthält 5 Kreise mit Motiven zu:

  • Weihnachtspostamt mit Briefkasten an der historischen Poststelle und Brief „an das Christkind“, umrandet vom Weihnachtsstern der Himmelstadter Weihnachtserlebnisse
  • Himmelstadter Weinberge mit Trauben und einem Jubiläumsweinglas
  • Historische Ortsansicht mit der alten „Eisernen Brücke“ und Jakobuskirche
  • Im Vordergrund die Rose als Wappenblume Himmelstadts, dahinter weitere Blumen als Hinweis auf die Bekanntheit als Gartendorf
  • Kapelle „Maria an der Kelter“ in den Weinbergen als Kleinod und heute eines der „Wahrzeichen“ Himmelstadts

Frank Schneider, zuständiger Kommunalkundenbetreuer beim Bayernwerk betonte, dass diese Aktion ein Gemeinschaftsprojekt sei, das stellvertretend für die partnerschaftliche Zusammenarbeit des Bayernwerks mit den Kommunen ihres Netzgebiets stehe. Finanziert hat es das Bayernwerk. Die Trafostation ist ein Teil von mehreren technischen Anlagen, die Künstler von ART-EFX aus Potsdam im Auftrag des Bayernwerks gestalten. ART-EFX ist bundesweit für seine aufmerksamkeitsstarken Motive mit lokalem Bezug bekannt. Entwickelt werden die Bilder in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem Bayernwerk.

Technik schön sichtbar machen

Die Gemeinde Himmelstadt und das Bayernwerk freuen sich gleichermaßen über die neue Kunst. Dadurch will der größte regionale Netzbetreiber im Freistaat Bayern nicht nur zur Verschönerung der Kommune beitragen, sondern auch die Infrastruktur für wesentliche Elemente der Daseinsvorsorge mehr in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rücken. Durch die Kunst wird sichtbarer, was es dafür an Technik braucht. „Wir sind primär für eine sichere Energieversorgung der Region verantwortlich; dafür gibt es hinter den Kulissen viel zu tun. Die hohe Versorgungsqualität im Stromnetz kommt nicht von ungefähr“, sagt Frank Schneider vom Bayernwerk. Das Unternehmen sei aber auch tief mit dem Land und seinen Leuten verbunden und steht für die Regionalität vor Ort. Die vielen positiven Rückmeldungen auf die Verschönerungsaktionen bestätige das Bayernwerk in seinem Tun.

In diesem Zusammenhang bedankte sich Bürgermeister Hemmelmann bei Frank Schneider für die gute Zusammenarbeit. „Wir wissen es sehr zu schätzen, das Bayernwerk als regionalen Versorger und starken Partner an unserer Seite zu haben“, so der Rathauschef.

Förderungen für Kleinprojekte durch das Regional­budget

Regionalbudget 2022 – Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Regionalbudgets 2020 mit der Umsetzung von insgesamt 10 Projekten und dem Regionalbudget 2021 mit der Unterstützung von 17 Kleinprojekten, freuen wir uns sehr, dass es das Regionalbudget auch im Jahr 2022 wieder geben wird.

Auch im Jahr 2022 steht der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V. voraussichtlich wieder eine Gesamtfördersumme von 100.000 € zur Unterstützung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Haben Sie eine Projektidee, die dazu beiträgt die Attraktivität der Acht vom Main zu steigern und damit die Regionalentwicklung zu unterstützen? Fehlen Ihnen zur Umsetzung bisher nur die finanziellen Mittel? Dann bewerben Sie sich um eine Förderung aus dem Regionalbudget der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten! Bei einem Fördersatz von 80 % der Nettokosten, stehen pro Projekt maximal 10.000 € zur Verfügung.

Die Kommunale Allianz Main-Wein-Garten e.V. ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der im offiziellen Aufruf vom 29.11.2021 genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Welche wesentlichen Voraussetzungen muss Ihr Projekt erfüllen?

  • Der Förderantrag muss vollständig und fristgerecht bis zum 14. März 2022 bei der Geschäftsstelle der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten eingegangen sein.
  • Mit der Umsetzung des Projekts darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Projekt muss im Allianzgebiet umgesetzt werden (Erlabrunn, Himmelstadt, Leinach, Margetshöchheim, Retzstadt, Thüngersheim, Zell a. Main und Zellingen mit den Ortsteilen Duttenbrunn und Retzbach).
  • Nur Kleinprojekte können unterstützt werden. Unter Kleinprojekten sind dabei all jene Projekte zu verstehen, deren förderfähige Nettokosten (abzgl. Skonti, Rabatte, Boni) 20.000 € nicht übersteigen. Darüber hinaus muss der Zuwendungsbedarf mindestens 500 € betragen.
  • Das Kleinprojekt muss bis spätestens 20. September 2022 vollständig durchgeführt und abgerechnet worden sein.

Der Prozess in Kürze erklärt

Sie haben eine Idee für ein Kleinprojekt → Sie senden eine Förderanfrage bis 14. März 2022 an die Kommunale Allianz Main-Wein-Garten → Das Entscheidungsgremium tagt und entscheidet anhand zuvor festgelegter Auswahlkriterien über die Förderfähigkeit → Idealfall: Sie erhalten eine Förderzusage und schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit der Allianz ab → Sie beginnen mit Ihrem Projekt → Sie reichen nach Projektabschluss (20. September 2022) Ihren Durchführungsnachweis (Bildmaterial erwünscht) bis zum 1. Oktober 2022 bei der Kommunalen Allianz MainWein-Garten ein → Sie erhalten Ihr berechnetes Fördergeld ausgezahlt.

Formulare und weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten unter www.ile-main-wein-garten.de. Bei Fragen oder Projektideen wenden Sie sich gerne an das Management der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten: Anna Klüpfel, Tel.: 09364/8139533, E-Mail: a.kluepfel@ile-main-wein-garten.de.